Rechtsprechung
BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO
Steuerhinterziehung (Bestimmung des Steuerschuldumfangs: subsidiäre Möglichkeit der Schätzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 162 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO
Steuerstrafverfahren: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - IWW
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Schätzung der Betriebsausgaben "unter Beachtung des Zweifelssatzes"; Revisionsrechtliche Überprüfung der Bestimmung des Schuldumfangs
- rewis.io
Steuerstrafverfahren: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schätzung der Betriebsausgaben "unter Beachtung des Zweifelssatzes"; Revisionsrechtliche Überprüfung der Bestimmung des Schuldumfangs
- rechtsportal.de
Schätzung der Betriebsausgaben "unter Beachtung des Zweifelssatzes"; Revisionsrechtliche Überprüfung der Bestimmung des Schuldumfangs
- datenbank.nwb.de
Steuerstrafverfahren: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.11.2015 - 21 KLs 302 Js 206/14
- BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
Dabei hat die Kammer zwar unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 - im Ansatz zutreffend erkannt, dass Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden dürfen. - BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09
Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung; …
Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
Eine pauschale Schätzung ist erst dann zulässig, wenn sich eine konkrete Schätzung von vorneherein oder nach entsprechenden Berechnungsversuchen als nicht möglich erweist (BGH, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09 Rn. 41). - BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07
Kompensationsverbot beim Vorsteuerabzug (Strafzumessung)
Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug kann jedoch zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 mwN).' Dem schließt sich der Senat an.
- BGH, 21.04.2021 - 1 StR 27/21
Umsatzsteuerhinterziehung (Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der …
Dieser Umstand wäre - abhängig davon, ob das Kompensationsverbot eingreift (vgl. BGH…, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17 Rn. 16 ff.) - entweder im Hinblick auf den auf Tatbestandsebene relevanten Verkürzungsumfang und damit die Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO oder im Rahmen der konkreten Strafzumessung vor dem Hintergrund einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 StR 233/16 Rn. 7 …und vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 Rn. 4 mwN) von Bedeutung.