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   BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16   

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https://dejure.org/2016,30725
BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16 (https://dejure.org/2016,30725)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2016 - 1 StR 233/16 (https://dejure.org/2016,30725)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2016 - 1 StR 233/16 (https://dejure.org/2016,30725)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO
    Steuerstrafverfahren: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • IWW

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schätzung der Betriebsausgaben "unter Beachtung des Zweifelssatzes"; Revisionsrechtliche Überprüfung der Bestimmung des Schuldumfangs

  • rewis.io

    Steuerstrafverfahren: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der Betriebsausgaben "unter Beachtung des Zweifelssatzes"; Revisionsrechtliche Überprüfung der Bestimmung des Schuldumfangs

  • rechtsportal.de

    Schätzung der Betriebsausgaben "unter Beachtung des Zweifelssatzes"; Revisionsrechtliche Überprüfung der Bestimmung des Schuldumfangs

  • datenbank.nwb.de

    Steuerstrafverfahren: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
    Dabei hat die Kammer zwar unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 - im Ansatz zutreffend erkannt, dass Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden dürfen.
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
    Eine pauschale Schätzung ist erst dann zulässig, wenn sich eine konkrete Schätzung von vorneherein oder nach entsprechenden Berechnungsversuchen als nicht möglich erweist (BGH, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09 Rn. 41).
  • BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07

    Kompensationsverbot beim Vorsteuerabzug (Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 10.08.2016 - 1 StR 233/16
    Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug kann jedoch zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 mwN).' Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 27/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe der

    Dieser Umstand wäre - abhängig davon, ob das Kompensationsverbot eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17 Rn. 16 ff.) - entweder im Hinblick auf den auf Tatbestandsebene relevanten Verkürzungsumfang und damit die Voraussetzungen des Regelbeispiels nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO oder im Rahmen der konkreten Strafzumessung vor dem Hintergrund einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 StR 233/16 Rn. 7 und vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 Rn. 4 mwN) von Bedeutung.
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